AGB

– Iserlandia

  1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Kindergeburtstagen durch das Iserlandia. Mit der Buchung erkennt der Kunde/die Kundin diese AGB an.

 

  1. Vertragspartner

 

Vertragspartner ist:

Nadine Vogel, Eigentümerin des Iserlandia

Der Kunde/die Kundin ist die Person, die den Kindergeburtstag bucht und als Vertragspartner auftritt.

 

  1. Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung eines unterbreiteten Kindergeburtstags-Angebot kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch Iserlandia bestätigt wird und eine Anzahlung in Höhe von 50% geleistet wird. Die Angebote sind vollständig und enthalten Kosten für Personal, Reise- und Übernachtungskosten und Spesen im Rahmen der Vertragsdurchführung, sollten diese anfallen.

 

  1. Leistungen

 

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Geburtstagspaket (z. B. Aufenthaltsdauer, Anzahl der Kinder, Programm, Speisen, Getränke, Nutzung des Salzspielraums oder Spielbereichs). Änderungen oder Sonderwünsche bedürfen der vorherigen Absprache.

 

  1. Preise und Zahlung

Die Angebote der sind stets freibleibend. Die Preise gelten in EURO zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlich jeweils geschuldeten Höhe, soweit anwendbar.

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Angebotspreises fällig. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder durch unterlassene Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen des Iserlandia, also wenn nicht anders erwähnt mit 35,00 € pro Stunde, in Rechnung gestellt.

 

  1. Teilnehmerzahl

 

Die finale Teilnehmerzahl ist 7 Tage vor der Veranstaltung im Rahmen der Detailbesprechung mit dem Iserlandia zu kommunizieren. Eine spätere Reduzierung der Teilnehmeranzahl kann nur im Rahmen der Stornobedingungen berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach vorheriger Zustimmung von Iserlandia möglich.

Stornostaffel:

Reduktion der Teilnehmerzahl bis 7 Tage vor Veranstaltung: kostenlos

Reduktion der Teilnehmerzahl bis 72 Stunden vor Veranstaltung: 50%

Reduktion der Teilnehmerzahl ab 72 Stunden vor Veranstaltung: 100%

 

8. Gewährleistung

8.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich nachzumelden. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens 3 Werktage nach Veranstaltungsende oder nach Übergabe der vereinbarten Leistung beim Iserlandia zugegangen sein.

8.2.
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Agentur hat zwei Nachbesserungsversuche. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der Agentur, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offensteht.

8.3.
Der Auftraggeber kann vom Vertrag erst dann zurücktreten oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen oder unmöglich, stehen dem Kunden im Falle eines Mangels Minderungsrechte zu.

8.6.
Das Iserlandia kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Anzahlung, Abschlagszahlung) nicht fristgerecht nachgekommen ist.

8.7.
Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht geäußert, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder dem Iserlandia die Feststellung der Mängel erschwert.

8.8.
Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die PURA GmbH zu leisten:

  1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie einen entstandenen Verlust zu zahlen, der mindestens 30% der gesamten Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer beträgt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die PURA GmbH bleibt vorbehalten.
  2. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete und Stornierungskosten von Künstlern sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
  3. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen: – bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10% – bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50% – bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75% – bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn:100%.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die PURA GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der PURA GmbH. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der PURA GmbH im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.

Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.

Für jeden Fall des Rücktritts der PURA GmbH wird die Haftung der PURA GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der PURA GmbH zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

Verleih von Equipment

Das zur Verfügung gestellte Equipment (Chafing-Dish, Platten, Geschirr, Besteck,
Theken, Dekoration, Tischdecken etc.) erfolgt als Leihgabe.

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln
vor.

Den Kund*innen obliegt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht
für das angemietete Equipment.

Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in
Rechnung gestellt.

 

7. Kündigung

7.1.
Im Falle der Kündigung des gesamten Kindergeburtstags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund erhält das Iserlandia die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen.

7.2.
Als erbrachte Leistungen in diesem Sinne gelten auch Vergütungs- bzw. Schadensersatzansprüche, die das Iserlandia aus eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Subunternehmern, Vermietern, Künstlern etc.) zu erfüllen hat, gleich ob diese bereits geleistet wurden.

Bei einer Kündigung des gesamten Kindergeburtstags aufgrund von höherer Gewalt, wird ein neuer Termin vereinbart

 

 

 

  1. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Gastgebern. Das Iserlandia-Team übernimmt keine Wickel- und Toilettengänge.

 

  1. Buchung von weiteren Dienstleistern

Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, denen sich das Iserlandia in Absprache mit dem Auftraggeber zur Vertragsdurchführung bedient (z.B. Künstler, Fotografen, Raummiete, etc.) berechnet die Agentur eine Handling Fee. Sie ist der Höhe nach zu verhandeln.

 

Haftung

9.1.
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Iserlandia und seinen Arbeitnehmern und/oder Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadensersatz für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Inhalt haben, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Gleichgültig ist, ob sie aus Vertragsverletzung oder der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (z.B. §§ 280, 241 Abs. 2 BGB), aus unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten (wegen Konstruktions-, Produktions- und Informationsfehlern sowie Fehlern bei der Produktbeobachtung z.B. § 823 BGB) herrühren.

9.2.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) wird auch für Fahrlässigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten gehaftet, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung greift nicht bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

9.3.
Sollte der Haftungsausschluss unter 9.1. unwirksam sein oder aus einem sonstigen Grund nicht greifen, ist die Haftung auf einen Betrag von 5.000,00 Euro beschränkt.

9.4.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung und deren Inhalts wird allein vom Auftraggeber getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Inhalte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG) und spezielle Werberechtsgesetze verstoßen.

9.5.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet das Iserlandia nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit das Iserlandia nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Verlust der Gegenstände verursacht hat.

9.7.
Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-)Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

9.8.
Die Verjährung der Mängelansprüche (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) wird, soweit gesetzlich zulässig, auf ein Jahr begrenzt. Fälle arglistiger Täuschung, des Vorsatzes und der §§ 478, 479 BGB sind hiervon ausgenommen.

9.9.
Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus angezeigten Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

14.) Einwilligung zur Nutzung von Video- und Audioaufnahmen, Tutorials und Präsentationen

Das Iserlandia ist berechtigt, ab Auftragserteilung durch den Auftraggeber, insbesondere während der Dauer einer Veranstaltung sowie in der Zeit der Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung, Video- und Audioaufnahmen zu erstellen. Diese Aufnahmen und Dokumente dürfen vom Iserlandia in folgendem Umfang verwendet und veröffentlicht werden: Werbevideo und -fotos im Internet und den sozialen Medien zur Produktveranschaulichung und Produkterklärung sowie zur dekorativen Ausgestaltung der Webpräsenzen.

Der Auftraggeber erklärt sein zeitlich unbefristetes Einverständnis mit der zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten und unentgeltlichen Verwendung der Video- und Audioaufnahmen für die oben beschriebenen Zwecke. Eine Verwendung der Videoaufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Iserlohn,

15.2.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG), auch bei ausländischen Auftraggebern.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.2.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Vertrag und etwaigen Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.